Windows 10 ist Geschichte: Warum das Support-Ende für Deine Praxis mehr als ein IT-Update ist
Der 14. Oktober 2025 ist verstrichen – und mit ihm der offizielle Support für Windows 10. Was auf den ersten Blick nach einer reinen IT-Randnotiz klingt, betrifft Deine Praxis auf einer Ebene, die Du nicht ignorieren solltest: der verbindlichen IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen.
Was das Support-Ende konkret bedeutet
Seit dem Stichtag liefert Microsoft für Windows 10 keine Sicherheitsupdates, keine Fehlerbehebungen und keinen technischen Support mehr. Die Rechner laufen zwar weiter, aber jede neu entdeckte Sicherheitslücke bleibt dauerhaft offen. Für ein Praxis-IT-System, auf dem sensible Patientendaten verarbeitet werden, ist das ein Risiko, das sich mit der Zeit nur vergrößert.
Microsoft bietet Unternehmen zwar ein kostenpflichtiges ESU-Programm (Extended Security Updates) an, mit dem sich Sicherheitsupdates noch bis Oktober 2026 verlängern lassen – die Kosten pro Gerät verdoppeln sich dabei allerdings jährlich. ESU kann eine sinnvolle Übergangslösung sein, wenn ein Umstieg kurzfristig nicht machbar ist, ist aber keine Dauerlösung. Ein zusätzlicher Stolperstein: Viele ältere Praxisrechner erfüllen die Hardware-Voraussetzungen für Windows 11 – insbesondere das TPM-2.0-Sicherheitsmodul – schlicht nicht. Hier lohnt sich ein früher Hardware-Check, bevor der Zeitdruck zunimmt.
Warum das für Zahnarztpraxen kein reines IT-Thema ist
Anders als in vielen Branchen ist der Umgang mit veralteten Betriebssystemen in Zahnarztpraxen nicht nur eine unternehmerische Entscheidung – er ist Teil einer verbindlichen Vorgabe. Die IT-Sicherheitsrichtlinie von KBV und KZBV, gesetzlich verankert in § 390 SGB V, legt fest, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Praxen zum Schutz von Patientendaten umsetzen müssen. Sie wurde 2025 grundlegend überarbeitet: Die aktualisierte Fassung ist am 2. Juli 2025 in Kraft getreten, neue und geänderte Anforderungen sind seit dem 2. Januar 2026 umzusetzen.
Ein Betriebssystem ohne Sicherheitsupdates entspricht nicht mehr dem, was diese Richtlinie von einer Praxis verlangt. Das ist kein abstraktes Compliance-Detail: Wer keine angemessenen Schutzmaßnahmen für Patientendaten nachweisen kann, riskiert datenschutzrechtliche Sanktionen – in bestimmten Fällen auch straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall
Dass das Windows-10-Support-Ende und die Umsetzungsfrist der verschärften IT-Sicherheitsrichtlinie fast zeitgleich liegen, macht die Sache dringlicher. Ein Upgrade auf Windows 11 lässt sich damit nicht mehr guten Gewissens auf die lange Bank schieben – es ist Teil der Grundlage, auf der die Richtlinienkonformität Deiner Praxis überhaupt steht.
Was Du jetzt tun kannst
- Bestandsaufnahme machen: Welche Praxisrechner laufen noch mit Windows 10, welche erfüllen die Hardware-Voraussetzungen für Windows 11?
- Migration priorisieren statt ESU als Dauerlösung zu betrachten: ESU verschafft Zeit, aber zu steigenden Kosten und ohne neue Sicherheitsfunktionen.
- Dokumentation im Blick behalten: Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen – ein Upgrade sollte entsprechend festgehalten werden.
- Mit Praxissoftware und TI-Infrastruktur abgleichen: Ein Betriebssystemwechsel betrifft auch Praxisverwaltungssoftware, Konnektor und Kartenterminals – hier lohnt sich eine koordinierte Planung statt Einzelmaßnahmen.
Genau an dieser Schnittstelle – zwischen Betriebssystem, Praxissoftware und Telematikinfrastruktur – unterstützen wir Praxen täglich. Wenn Du unsicher bist, wo Deine Praxis-IT aktuell steht, sprich uns gerne an.
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