Barrierefreie Webseiten für Zahnärzte

 

BFSG-konformes Webdesign
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28.06.2025 Unternehmen mit Online-Dienstleistungen, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind alle Internetseiten mit interaktiven Elementen wie Online-Shops, Terminbuchungstools oder Kontaktformularen, wobei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz ausgenommen sind. Die Umsetzung erfolgt nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den Stufen A und AA, die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit gewährleisten. Neben der rechtlichen Notwendigkeit bietet barrierefreies Webdesign zahlreiche Vorteile: größere Zielgruppen, bessere Benutzerfreundlichkeit, SEO-Vorteile und ein positives Unternehmensimage.

BFSG

Seit dem 28.06.2025 ist das BFSG „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in Kraft.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Betroffen sind Internetseiten, die „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ anbieten. Dieser Begriff ist weit zu verstehen. Sämtliche Dienstleistungen, die über Internetseiten elektronisch erbracht werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers zum Abschluss eines Verbrauchervertrags dienen, sind erfasst. Hierzu gehören auch Online-Terminbuchungstools.

Arztpraxen

Arzt- und Zahnarztpraxen, die auf ihren Internetseiten einen Online-Terminkalender oder ein Kontaktformular anbieten, müssen die Vorgaben des BFSG beachten. Diese Internetseiten müssen ab dem 28.06.2025 barrierefrei sein.

Welche Ausnahmen gibt es?

Arztpraxen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Mio. Jahresumsatz können nach § 3 Abs. 3 BFSG als sog. Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich des BFSG ausgenommen werden.

Was bedeutet „Barrierefreiheit“ für eine Internetseite?

Das BFSG hat das Ziel, die Teilhabe älterer Menschen sowie von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen an digitalen Medien zu verbessern und ihnen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Es verweist bei den Anforderungen an eine barrierefreie Internetseite auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das BFSG macht damit die Einhaltung der WCAG mit den Stufen A + AA zur Pflicht. Die WCAG sind eine umfangreiche Sammlung von Standards zur barrierefreien Gestaltung unter anderem von Internetseiten.

Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Nutzer erfassbar sein. Dazu gehören Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und eine gute Farbkontrastierung für bessere Lesbarkeit.

Bedienbarkeit

Eine Internetseite muss mit verschiedenen Eingabemethoden, wie Tastatur oder Spracherkennung, steuerbar sein. Nutzer dürfen nicht durch komplexe Navigation oder zeitliche Einschränkung behindert werden.

Verständlichkeit

Texte und Funktionen sollten klar und intuitiv sein. Leicht verständliche Sprache, vorhersehbare Interaktionen und hilfreiche Erklärungen erleichtern die Nutzung.

Robustheit

Webinhalte müssen mit unterschiedlichen Browsern, Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein. Eine saubere Code-Struktur stellt sicher, dass auch Screenreader und andere Hilfsmittel die Inhalte korrekt interpretieren können.

Anforderungen an eine Internetseite

Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

    • Leserfreundliche Schriftgestaltung
    • Gute Farbkontraste sicherstellen
    • Strukturierte und intuitive Navigation bieten
    • Ablenkende Effekte und störende Pop-ups vermeiden
    • Verschiedene Kontaktmöglichkeiten anbieten
    • Nutzerfreundliche Anleitung und Hilfestellung geben
    • Zeitlimits vermeiden oder flexibel gestalten
    • Kompatibilität mit Hilfstechnologien sicherstellen
    • Mobile Barrierefreiheit gewährleisten
    • Rechtliche Informationen barrierefrei bereitstellen

Vorteile von barrierefreien Internetseiten

Größere Zielgruppe: Durch den Abbau digitaler Barrieren wird das Webangebot für mehr Menschen zugänglich, einschließlich Personen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, was zu einer breiteren Zielgruppe führt.

Mehr Benutzerfreundlichkeit: Eine leicht zu bedienende Website mit verständlichen und gut strukturierten Inhalten verbessert die Usability und schafft positive Kundenerlebnisse für alle Nutzer.

SEO-Vorteile: Nutzerfreundliche und leicht zugängliche Websites können sich positiv auf das Ranking bei Google und anderen Suchmaschinen auswirken, was zu einer höheren Sichtbarkeit führt.

Positives Image: Barrierefreiheit signalisiert soziale Verantwortung und stärkt das Image des Unternehmens.

Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die barrierefreie Websites anbieten, können sich von der Konkurrenz abheben und potenziell mehr Kunden gewinnen.

Diese Vorteile machen die Implementierung von Barrierefreiheit zu einer wertvollen Strategie für Unternehmen.

 

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Wer ist verpflichtet eine barrierefreie Website zu gestalten?

In Deutschland sind alle öffentlichen Stellen sowie Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der EU-Richtlinie 2016/2102. Dies gilt auch für Unternehmen, die zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand sind oder Fördergelder erhalten, wie öffentlicher Nahverkehr und Hochschulen. Ausnahmen gibt es für private und rein geschäftliche Angebote sowie Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.

Pflicht zur Barrierefreien Website ab dem 28.06.2025 auch für Zahnärzte und Zahnarztpraxen?

Seit Juli 2025 sind Zahnarztpraxen unter bestimmten Umständen verpflichtet, ihre Webseiten barrierearm zu gestalten. Dies bedeutet, dass die Webseiten so gestaltet sein müssen, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Die Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Welche Kriterien muss eine barrierefreie Website nach BITV erfüllen?

Eine barrierefreie Website nach BITV muss alternative Texte für Bilder bieten, um Sehbehinderten den Inhalt zugänglich zu machen. Eine klare und verständliche Sprache ist entscheidend für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zudem sind kontrastreiche Farben, die Möglichkeit zur Textvergrößerung und eine gut strukturierte Anordnung der Inhalte essenziell.

Welche digitalen Anwendungen der Website müssen barrierefrei gestaltet sein?

Digitale Anwendungen auf einer Website, die barrierefrei gestaltet sein müssen, umfassen die Navigation, Formulare, Bilder und Videos. Navigationselemente sollten per Tastatur bedienbar sein, Formulare müssen klar und verständlich sein, Bilder benötigen Alternativtexte, und Videos sollten Untertitel oder Transkriptionen bereitstellen, um allen Nutzern den Zugang zu ermöglichen.

Wie könnt ihr überprüfen, ob eure Website barrierefrei ist?

Um die Barrierefreiheit deiner Website zu überprüfen, kannst du Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder die AXE Browser Extension für automatisierte Tests verwenden. Achte darauf, dass der Text gut lesbar ist und alternative Texte für Bilder vorhanden sind. Führe Praxistests mit eingeschränkten Nutzern durch und überprüfe die Kompatibilität mit Screenreadern.

Gibt es Strafen bei Zuwiderhandlung nach dem BFSG?

Bei Zuwiderhandlung gegen die Anforderungen des BFSG können Strafen verhängt werden. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, erhält das Unternehmen eine Frist zur Überarbeitung. Sollte die Barrierefreiheit nicht rechtzeitig wiederhergestellt werden, drohen Strafen, darunter die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs oder ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

 

 

 

 

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