Mietverträge bei Praxisübernahmen oder Praxisneugründungen mit Alexander Schmitt von diwium

12. November 2024 | Autor: Stefan Rudolph / Podcast: #dentalisiert

Ich spreche heute mit Alexander Schmitt, dem Gründer und Geschäftsführer von diwium, die Praxisinhaber in allen betriebswirtschaftlichen Belangen beraten. Unser Thema waren die Mietverträge bei Praxisübernahmen oder Praxisneugründungen. Aus was sollten die Neugründer achten. Welche Fallstricke gibt es und wer kann in diesen Fällen beratend zur Seite stehen.

Unser Gast:

Alexander Schmitt

Webseite: diwium.de

 

Moderation:

Stefan Rudolph

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Die wichtigsten Podcast – Links:

Kapitelmarken

00:00:00.000 Start
00:00:48.304 Begrüßung
00:01:07.694 Vorstellung Alexander Schmitt
00:03:23.519 Was macht diwium?
00:06:01.329 Warum ist das Thema Mietverträge für unsere Kunden so entscheidend.?
00:14:15.217 Welchen Einfluss hat die Gesellschaftsform?
00:15:52.515 Sonderkündigungsrechte einbauen?
00:20:35.283 Darf ein Zahnarzt alles machen im gemieteten Objekt?
00:22:13.739 Was ist wenn eine Praxisgemeinschaft auseinanderbricht?
00:24:56.685 Welche Klauseln sind sonst noch wichtig?
00:28:36.965 Abschied

In dieser Episode des Podcasts „Dentalisiert“ spricht Gastgeber Stefan mit Alexander Schmitt von diwium über die Herausforderungen und wichtigen Details in Mietverträgen für Zahnarztpraxen. Alexander Schmitt, ursprünglich Techniker, arbeitet seit über zehn Jahren im Dentalbereich und hat sich auf Praxisabgaben und -übernahmen spezialisiert. Diwium begleitet Existenzgründer sowie Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben, bei der Gestaltung von Praxisübernahmen und der betriebswirtschaftlichen Beratung.

Ein zentrales Thema ist die Bedeutung gut ausgearbeiteter Mietverträge bei Praxisübernahmen. Diese enthalten oft Fallstricke, die bei ungenauer Regelung den Verkauf oder die Übernahme erschweren können. Besonders wichtig ist es, dass Mietverträge mindestens so lange laufen wie die Finanzierungen – typischerweise zehn Jahre. Schmidt empfiehlt zudem langfristige Optionen für Mieter, um Praxisinhabern maximale Flexibilität zu geben. Weitere essentielle Vertragsbestandteile sind das Veräußerungsrecht, die Möglichkeit, Berufskollegen aufzunehmen, und spezifische Klauseln, etwa zum Schutz vor Konkurrenz im gleichen Gebäude. Auch wird geraten, Sonderkündigungsrechte zu verhandeln, etwa im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eines Todesfalls, damit die Praxis reibungslos an einen Nachfolger übergeben werden kann.

Alexander erläutert, dass Vermieter je nach Fall unterschiedlich reagieren. Einige sind bereit, den Zahnarztkandidaten entgegenzukommen, besonders wenn sie Einzelpersonen sind; größere Firmen sind jedoch oft weniger flexibel. Bei Neugründungen rät Schmidt außerdem dazu, bauliche Vereinbarungen im Mietvertrag zu verankern, sodass Praxisumbauten rechtlich abgesichert sind. In Streitfällen bei Praxisgemeinschaften, etwa wenn Partner aussteigen, ist es hilfreich, klare Regelungen zu haben, damit die Praxis weitergeführt werden kann.

Abschließend betont Schmitt die Bedeutung der Netzwerkarbeit, um Praxen erfolgreich zu übergeben und die Einbindung aller notwendigen Partner wie Juristen, IT-Fachleute und Finanziers zu gewährleisten. Diwium bietet dabei umfassende Unterstützung, prüft jedoch die finalen Vertragsdetails immer juristisch durch einen Anwalt ab.

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